Trinkwasserverordnung Vermieter - Legionellen / Legionellenprüfung - Mehr Pflichten für Hausverwalter und Eigentümer!

Trinkwasserverordnung Vermieter - Legionellen / Legionellenprüfung - Mehr Pflichten für Hausverwalter und Eigentümer!

Die neue Trinkwasserverordnung

Seit dem 1. November 2011 gilt die neue Trinkwasserverordnung.

Ab diesem Zeitpunkt haben Sie als Eigentümer oder Hausverwalter neue Pflichten bezüglich der Trinkwassererwärmungsanlage in Ihren Gebäuden zu beachten

 

Betroffen sind alle Liegenschaften mit einer zentralen Trinkwassererwärmung, die  

  • ein Speichervolumen von mehr als 400 Liter besitzen oder 
  • mehr als 3 Liter Leitungsinhalt zwischen Trinkwassererwärmer und Entnahmestelle haben

 

TEHA bietet Ihnen die Komplettlösung und steht Ihnen auch bei dieser neuen

Aufgabe kompetent und helfend zur Seite.

  • Auf Kundennutzen optimierte und integrierte Prozesse
  • Zertifiziertes und geschultes Personal
  • Reduzierung des Verwaltungsaufwandes für den Kunden
  • Schlüsselfertige, alles aus einer Hand Lösung

 

Durch das neue Gesetz kommen auf Sie die folgenden neuen Aufgaben zu:

§13 Anzeigepflicht – Vorbereitung des Gebäudes für die ordnungsgemäße Probeentnahme

Die allgemeine Anzeigepflichten gegenüber dem Gesundheitsamt gilt ab dem 1. November 2011 für Eigentümer von Mehrfamilienhäusern, in denen sich Großanlagen zur Trinkwassererwärmung befinden. Die Anzeige hat bei bestehenden Anlagen unmittelbar zu erfolgen. Wenn die Anlage die Kriterien erfüllt, ist sie mit entsprechenden Probeentnahmestellen gemäss DVGW W 551 auszustatten und zu dokumentieren.

 

Um unnötigen administrativen Aufwand und vor allem Wegegelder zu sparen, stimmt TEHA wenn möglich alle Kostenvoranschäge im Vorfeld mit den Verantwortlichen ab. Es folgt dann:

 

  • Die Begehung, Beurteilung und gegebenenfalls Aufnahme der Anlage durch unsere Experten.
  • Sofortige Montage der Probeentnahmeventile am Ein- und Ausgang der Zirkulationsleitung in die Warmwasseraufberei-tung, vorausgesetzt es sind entsprechende Absperrventile mit Entlüftungen vorhanden.
  • Dokumentation der Probeentnahmestellen, sowie der Entnahmestellen am Ende jedes Steigstranges soweit ersichtlich.
  • Erstellen der Anzeige an das Gesundheitsamt der meldepflichtigen Anlage gemäß § 13 der TrinkwV.

 

§14 Untersuchungspflicht – Jährlich wiederkehrend

Die Untersuchung muss laut § 14 TrinkwV grundsätzlich jährlich erfolgen. Die Untersuchung muss an den geeigneten Probeentnahmestellen sowie Zapfstellen in den letzten Wohnungen jedes Steigstranges erfolgen. Da für die Probeentnahmen die Wohnungen der Mieter / Nutzer betreten werden müssen, sind diese über den Termin rechtzeitig zu informieren.

 

TEHA – Beprobungsmanagement

Aus dem hundertausendfach erprobten Prozess der Planung, Organisation und Durchführung von Ablesungen zu vorgegebenen Terminen von Gebäuden, hat TEHA den Prozess der regelmäßigen Probeentnahmen entwickelt. Damit Sie sicher sind, dass alle Termine und Aufgaben erfüllt werden.

 

  • Planung der Probeentnahme integriert in unsere Ableseplanung.
  • Systemunterstützte Kontrollsysteme garantieren die rechtzeitige Terminierung.
  • Durchführung der Probenentnahme mit der Ablesung der Messgeräte, dadurch entfällt die zusätzliche Belästigung der Nutzer in den oberen Wohungen am Ende der Steigstränge.
  • Gleichzeitig werden Wege- und Verwaltungskosten gespart trotz höchstem Qualitätsstandard durch automatische Nachtermine bei verwehrtem Zugang zu den Probeentnahmestellen, sowie teilweise durch alternative Entnahmestellen.
  • Segmentierung der Probenentnahme auf unsere gesamten Mitarbeiter und Ableser, so dass auch grosse Mengen problemlos und termingerecht abgearbeitet werden können.

 

TEHA – Probenahme und Analyse

Insgesamt realisiert TEHA die Proben mit mehr als 50 zertifizierten Probenehmern. Diese sind umfassend geschult und ausgestattet und sind der Garant für den reibungslosen und termingerechten Ablauf der Untersuchung.

 

  • Eigens mit dem Labor entwickelte Probeentnahmeprotokolle garantieren zu jeder Zeit die eindeutige Identifizierung der Liegenschaft, Probenentnahmestelle, Probenehmer sowie sonstige wichtige Parameter.
  • Proben werden ausschliesslich durch zertifiziertes Personal entnommen.
  • Für TEHA optimierte Logistikkette vom Probenehmer zum Vertragslabor mit täglichem Versand.
  • Optimale Ausstattung aller Probennehmer mit allen notwendigen Werkzeugen.
  • Untersuchung der Proben durch unser nach DIN EN ISO / IEC 17025:2005 zertifiziertem Vertragslabor.

 

§21 Informations- und Dokumentationspflicht

§ 21 der TrinkwV schreibt vor, daß die Nutzer von untersuchungspflichtigen Gebäuden mindestens einmal jährlich geeignetes und aktuelles Informationsmaterial über den Zustand des bereitgestellten Trinkwassers erhalten. Darüber hinaus müssen die Ergebnisse innerhalb von zwei Wochen nach Abschluss der Untersuchungen an das Gesundheitsamt übermittelt und für zehn Jahre aufbewahrt werden.

 

TEHA – Dokumenten- und Informationsmanagement

TEHA hat die gesamte Kommunikation mit Labor, Kunde und Gesundsheitsamt automatisiert und in den jährlichen wieder kehrenden Prozess der Heizkostenabrechnung integriert. Selbstverständlich fehlt es auch nicht an internen Kontrollen, die Ihnen die Einhaltung aller Fristen gewährleisten.

 Untersuchungsbefunde werden elektronisch in den jeweiligen Liegenschaften archiviert.

  • Nutzer unseres Online Zuganges haben so 24 Stunden / 7 Tage Zugang zu den Dokumenten.
  • Auf Wunsch übersenden wir selbstverständlich die Befunde auch direkt an den Eigentümer / Hausverwalter.
  • Wenn gewünscht übermittelt TEHA die Befunde innerhalb der Frist direkt an das zuständige Gesundheitsamt. Das spart Ihre Zeit und Kosten.
  • Optional druckt TEHA mit den Heizkostenabrechnungen die Untersuchungsergebnisse für die jeweiligen Nutzer aus. So spart der Kunde sich unnötigen administrativen Aufwand und Druckkosten.

Seit dem 1. November 2011 gilt die neue Trinkwasserverordnung >>>

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